Bei uns gelten die Vorgaben der Impfstoff Hersteller (nicht das Ermessen der Tierärzte o. der Besitzer). Dies dient
zum Schutz aller bei uns untergebrachten Gäste.
Im Besonderen die "Zwingerhusten-Impfung" muss JÄHRLICH geimpft werden. Der Hersteller des nobivac-Impfstoffes (Intervet)
empfiehlt sogar eine halbjährliche Impfung für Hunde die z.B. zur Betreuung in einer Tierpension untergebracht werden.
Folgendes ist zu beachten:
Bei Überschreiten des Impftermins für "Zwingerhusten" vonmehr als drei Monaten, ist unbedingt eine Wartezeit von vier Wochen nach erfolgter Impfung vor einem Aufenthalt im Tierhotel einzuhalten (zu erwartender Eintritt der Immunität). Hunde
die länger als 12 Monate über dem Termin der Zwingerhusten-Auffrischung sind, müssen u.U. neuerlich grundimmunisiert werden - auch hier gelten im Zweifelsfall die Angaben der Impfstoff-Hersteller..
Hier gilt im Anschluss, und gleichermaßen für die reguläre Auffrischungsimpfung (SHPPi/LT), eine Wartezeit von mind. 10 Tagen
VOR einem Aufenthalt im Tierhotel.
Bitte sprechen Sie rechtzeitig mit Ihrem Tierarzt. Werden die vorangegangenen Kriterien nicht erfüllt, kann Ihr Tier NICHT
betreut werden! Eine Haftung für entstehenden "Urlaubsausfall" o.Ä. schließen wir ausdrücklich aus.